VERZEICHNIS DER ZUR VORÜBERGEHENDEN UND GELEGENTLICHEN HILFELEISTUNG IN STEUERSACHEN­ BEFUGTEN PERSONEN

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 3b Steuerberatungsgesetz (StBerG) ein elektronisches Verzeichnis über die Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz, die nach § 3a StBerG in Deutschland zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. In dem Verzeichnis sind nur die ausländischen Dienstleister gelistet, die aufgrund einer Meldung nach § 3a Abs. 2 StBerG im Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer vorübergehend eingetragen sind (§ 3a Abs. 3 StBerG). Das Verzeichnis ist jedermann zugänglich. Der Abruf der in dem Verzeichnis gespeicherten Daten ist unentgeltlich. Über das Verzeichnis können Sie überprüfen, ob es sich bei einer bestimmten Person/ Gesellschaft um einen ausländischen Dienstleister handelt, der in Deutschland nach § 3a StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt und bei der zuständigen Steuerberaterkammer registriert ist. Das Verzeichnis dient dagegen nicht der Suche, inwieweit ausländische Dienstleister über bestimmte Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen.
Hinweis: Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen der in dem Verzeichnis gelisteten Personen ist beschränkt: Sie sind in Deutschland nur zu einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen, nicht dagegen zu einer dauerhaften und regelmäßigen Dienstleistungserbringung befugt. Zudem ist die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland auf den Umfang der Befugnis im Herkunftsstaat beschränkt.
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